Meldepflicht in Sachsen
Geschichte
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1952/53 Gründung des Nationalen Krebsregisters der DDR
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bis 1989 gesetzliche Meldepflicht
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1992 Verwaltungsabkommen:
Verwahrung und Sicherung der Daten
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1993-94 Krebsregistersicherungsgesetz:
Weiterführung des Registers als Gemeinsames Krebsregister
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ab 1.1.95 Gesetz über Krebsregister (Krebsregistergesetz - KRG)
(Patient muss unterrichtet werden, Widerspruchslösung)
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ab 7.4.97 Sächsisches Ausführungsgesetz zum Krebsregistergesetz
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"Meldepflicht wird durch die Feststellung und Behandlung von Krebserkrankungen und durch die Feststellung von Todesfällen krebskranker Patienten ausgelöst..."
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Unterrichtung nach fachlichem Ermessen
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kein Recht zum Widerspruch gegen die Meldung
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"Meldungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung der Erkrankung oder dem Behandlungsbeginn zu erstatten."
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ab 1999 Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister
Artikel 4 regelt u.a. die Rückübermittlung von Sterbedaten und Todesursachen an die Klinischen Krebsregister (Mortalitätsabgleich)
Meldeweg
Vom Gemeinsamen Krebsregister wird der Meldeweg über die klinischen Krebsregister der regionalen Tumorzentren favorisiert. Das bedeutet praktisch, dass Sie die Meldungen an das für Sie zuständige Klinische Krebsregister einsenden können. Dort werden die Meldungen in einem Tumordokumentationssystem (GTDS) erfasst, ggf. durch Meldungen anderer behandelnder Einrichtungen aus der Region ergänzt und quartalsweise in elektronischer Form und selbstverständlich verschlüsselt an das Gemeinsame Krebsregister in Berlin weitergemeldet. Vorteile sind unter anderem, dass in Zweifelsfällen Rückfragen regional wesentlich einfacher möglich sind.
Aber vor allem entsteht mit dem Klinischen Krebsregister eine Datenbank für den Einzugsbereich der jeweiligen Tumorzentren, dessen Daten auch Sie für eventuelle Rückinformationen nutzen können und die zudem klinische Angaben im Gegensatz zu den rein epidemiologischen Daten des Gemeinsamen Krebsregisters enthält.
Klinische Krebsregister - Definition und Aufgabenstellung
(Quelle: Schmidt, Schubert-Fritschle, Engel, Hölzel, Tumorregister München, "Klinische Krebsregister - Struktur und Leistungen", in: "Der Onkologie" 1/2002)
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Die flächendeckende Erhebung aller Krebserkrankungen erfolgt in einem an Verwaltungsgrenzen eines Landes orientierten Einzugsgebiet.
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Eine flexible Dokumentation des Krankheitsverlaufes erfordert die volle Identifizierung der Krebspatienten.
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Alle Fachgebiete aus dem ambulanten und stationären Sektor - Pathologie, Chirurgie, Strahlentherapie, Onkologie - stellen ihren Versorgungsbeitrag zur Verfügung.
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Jedes Krankenhaus und jeder niedergelassene Arzt im Einzugsgebiet wirkt bei der Krebsregistrierung mit.
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Über die gemeinsame Dokumentation entsprechend der Versorgungskette werden die Versorgungsträger miteinander vernetzt.
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Dokumentationsinhalte und Ergebnisse werden tumorspezifisch vom wissenschaftlichen Sachverhalt evaluiert, aktualisiert und kontrolliert.
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Langzeitergebnisse bezüglich Überleben sind durch einen Zugriff auf den Lifestatus und auf Todesbescheinigungen sichergestellt.
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Jedes klinische Krebsregister ist einem epidemiologischen Register untergeordnet. Es meldet die gesetzlich fixierten Daten an die Vertrauensstelle und diese nach Chiffrierung weiter an das epidemiologische Register.
Ergebnisse klinischer Krebsregister
Die Nutzung der gespeicherten Daten für klinische und wissenschaftliche Zwecke ist die wichtigste Rechtfertigung komplexer und aufwändiger Erfassungsstrukturen.
Die folgende Auflistung zeigt mögliche Nutzungsbeispiele:
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Säkulare Trends von Inzidenz und Mortalität
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regionale Variationen von Inzidenz, Mortalität und klinischen Parametern wie Stadium, Histologie etc.
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für behandelnde Ärzte versorgungsbegleitender Zugriff auf Kasuistiken (case management)
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klinikspezifische Ergebnisse für die meldenden Einrichtungen als Feedback und zur internen Qualitätssicherung, auch im Vergleich zu anderen Versorgungsträgern der Region
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Klinik- und Pathologievergleiche
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Rechenschaft über Therapieergebnisse bezogen auf die Population mit Vergleich zu internationalen Ergebnissen
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Analysen zur Sicht des Patienten bezüglich Versorgungsqualität, Lebensqualität, Nebenwirkungen und Folgezuständen