Meldeweg in Sachsen

Vom Gemeinsamen Krebsregister wird der Meldeweg über die regionalen klinischen Krebsregister favorisiert. Das bedeutet praktisch, dass Sie die Meldungen an das für Sie zuständige Klinische Krebsregister einsenden können. Dort werden die Meldungen in einem Tumordokumentationssystem (GTDS) erfasst, ggf. durch Meldungen anderer behandelnder Einrichtungen aus der Region ergänzt und quartalsweise in elektronischer Form und selbstverständlich verschlüsselt an das Gemeinsame Krebsregister in Berlin weitergemeldet. Vorteile sind unter anderem, dass in Zweifelsfällen Rückfragen regional wesentlich einfacher möglich sind.
Aber vor allem entsteht mit dem Klinischen Krebsregister eine Datenbank für den jeweiligen Einzugsbereich, deren Daten auch Sie für eventuelle Rückinformationen nutzen können und die zudem klinische Angaben im Gegensatz zu den rein epidemiologischen Daten des Gemeinsamen Krebsregisters enthält.