Entstehungsgeschichte des Tumorzentrums Zwickau

Zur Verbesserung der Versorgung der Patienten und der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Onkologie wurde 1981 durch Prof. Dr. med. Günter Schott das Onkologische Zentrum Zwickau gegründet. Aufbauend darauf entstanden für die flächendeckende Versorgung in Südwestsachsen sogenannte Onkologische Arbeitskreise. Träger dieser Arbeitskreise waren die Krankenhäuser Südwestsachsens. Die gleichen Krankenhäuser, nur in neuer Rechtsform, sind auch noch heute Mitglied im Südwestsächsischen Tumorzentrum.
Die Mitglieder erarbeiteten gemeinsame Richtlinien für die Behandlung und Nachsorge der einzelnen Tumorentitäten, führten onkologische Konsile durch und organisierten die fachliche Weiterbildung. In diesen Jahren entstand das Konzept des jährlich stattfindenden Zwickauer Onkologiesymposiums, das im Jahr 2019 zum 36. Mal in Folge veranstaltet wurde.
   
Mit den politischen Veränderungen im Jahre 1990 ergaben sich umfassend neue Bedingungen. Das Onkologische Zentrum fusionierte mit den Onkologischen Arbeitskreisen als Verein zum Südwestsächsischen Tumorzentrum Zwickau e.V. Als weiteres Mitglied wurde die neuentstandene Kassenärztliche Vereinigung Chemnitz integriert. Vertreten wird sie durch die niedergelassenen onkologisch tätigen Ärzte.
 
Das Tumorzentrum Zwickau gehörte zu den ersten sechs durch das Bundesministerium für Gesundheit geförderten Tumorzentren der neuen Bundesländer. Die Tumorzentren trugen wesentlich zum Erhalt des Krebsregisters der DDR bei, welches jetzt als Gemeinsames Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (GKR) weitergeführt wird. Das Krebsregistergesetz in Sachsen, als erstes in den neuen Bundesländern, und insbesondere die Meldepflicht der Ärzte waren ein Ergebnis der Arbeit der Vertreter der Tumorzentren.

Im Jahr 2003 initiierte die Deutsche Krebsgesellschaft das Programm der onkologischen Organzentren, denen das Tumorzentrum Zwickau als Kooperationspartner zur Verfügung steht.

Am 3. April 2013 wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG) beschlossen.
Die Umsetzung des Gesetzes mit den erforderlichen Umstellungen und Anpassungen der ausführenden Stellen (Krankenkassen, Tumorzentren, Klinische Krebsregister) und den dazu notwendigen Durchführungsbestimmungen ist jedoch Ländersache.

In einem ersten Schritt wurden vom Sächsischen Sozialministerium zum 01.12.2015 vier Klinische Krebsregister als KFRG-Register benannt. Um bewährte Strukturen zu erhalten, sind in Chemnitz, Zwickau, Leipzig und Dresden die ehemaligen Klinischen Krebsregister der Tumorzentren mit ihren etablierten Einzugsgebieten dafür ausgewählt worden. Das ostsächsische Einzugsgebiet des Registers Görlitz wurde auf das Klinische Krebsregister Dresden übertragen.

Am 25. April 2018 wurde im Sächsischen Landtag das Gesetz zur klinischen und epidemiologischen Krebsregistrierung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Krebsregistergesetz - SächsKRegG)  verabschiedet.